15.07.15 – Sicherheit im Fokus

Ein Teddy auf dem Prüfstand

Wie wird eigentlich getestet, ob ein Spielzeug wirklich sicher für Kinder ist? „das spielzeug“ hat einen Blick ins Testlabor beim TÜV Rheinland geworfen.

TUEVRL-37513low[1]

Geht es um die Sicherheit für Kinderspielzeug, überlässt der TÜV Rheinland nichts dem Zufall.

 

Kommt ein „Testkandidat“ ins Labor, muss zunächst geklärt werden, für wen er geeignet ist. Bei einem Teddy oder einer weich gestopften Puppe handelt es sich um ein Produkt für Kinder unter drei Jahren. Geprüft wird hier nach der EN 71-1. Demnach wird geschaut, ob der Teddy lösbare Bestandteile wie z. B. Knopfaugen oder Kunststoffannäher besitzt. Danach wird die Zugänglichkeit an Knopfaugen mittels einer „Fühllehre“ geprüft. Falls das Auge greifbar ist und eine Abmessung von > 6 mm hat, dann erfolgt eine Zugprüfung mit 90 N am Knopfauge. Bei kleineren Komponenten wird die Zugprüfung mit 50 N angewendet.

Anschließend erfolgt der Nahttest gemäß EN 71-1. Infolgedessen sind die Nähte beim Teddy einer Zugprüfung zu unterziehen. Die Zugkraft beträgt 70 N. Reißt die Naht auf und kann ein Prüfstab von 12 mm Durchmesser tiefer als 6 mm eindringen, so ist die Nahtprüfung nicht bestanden.

Sicherheit geht vor

Als nächstes steht die Entflammbarkeitsprüfung am weich gestopften Spielzeug gemäß EN 71-2 auf dem Programm. Hierfür bringt der Prüfer eine Flamme für 3 Sekunden mit der Spielzeugoberfläche in Kontakt. Die Flammengeschwindigkeit darf 30 mm/s nicht überschreiten. Zusätzlich werden diverse chemische Parameter (textil-, kunststoffspezifisch etc.) in den Laboren des TÜV Rheinland geprüft. Erst wenn alles den aktuell geltenden Bestimmungen entspricht, gilt der Teddy als sicher - und darf in den Handel gebracht werden.