25.10.16 – Verbraucherzentrale setzt sich durch

Pokémon Go verbessert Datenschutz

Punktsieg für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Pokémon Go-Entwickler Niantic muss die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen überarbeiten.

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Pokémon Go: Da die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht unzulässige Klauseln enthalten, muss der Entwickler Niantic jetzt nachbessern.

 

Ende Juli 2016, mitten im Pokémon Go-Hype, kassierte der amerikanische App-Entwickler eine Abmahnung durch die deutsche Verbraucherzentrale. Jetzt hat Niantic eine verbindliche Unterlassungserklärung zu allen geforderten Punkten abgegeben. Unter anderem ist die Weitergabe personenbezogener Verbraucher-Daten an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen zukünftig untersagt. Denn beim Datenschutz muss Pokémon Go laut vzbv nun nachbessern.

Das sagt der Bundesverband

„Wir freuen uns, dass sich Niantic einsichtig gezeigt hat. Nutzerinnen und Nutzer von Pokémon Go in Deutschland können nun erwarten, dass sich das Unternehmen künftig an hier geltenden Verbraucherschutzstandards orientiert“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Kommt die Entscheidung zu spät?

Der große Hype um Pokémon Go ist längst vorbei. Die Unterlassungserklärung zeigt jedoch, dass der vzbv kein zahnloser Papiertiger ist, sondern internationale Konzerne zum Nachbessern zwingt. Ob sich der aktuelle Erfolg auf die Datenschutzbestimmungen zukünftiger Apps auswirkt, bleibt abzuwarten.