23.07.14

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Am 22.5. 2014 rief der TÜV Rheinland zu seinem alljährlich stattfindenden Nürnberger Spielzeug-Symposium auf. Neben chemischen, mechanischen und physikalischen Aspekten bei Artikeln für den Nachwuchs wurden auch die rechtlichen Grundlagen von den Referenten genau unter die Lupe genommen.

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Der TÜV Rheinland unterstützt Hersteller bei der Prüfung von Spielwaren jeglicher Art.

 
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Führte durch das Nürnberger Spielzeug-Symposium: Karlheinz Hieronymus, Abteilungsleiter Spielzeugprüfung beim TÜV Rheinland/LGA.

 
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Hersteller, Händler und Importeure von Spielzeug müssen sich in den heutigen globalen Märkten immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Mit zunehmendem Wissen und besserem Verständnis der Risiken, die von gefährlichen Stoffen und minderwertigen Produkten ausgehen, verschärfen sich weltweit die gesetzlichen Anforderungen. Wer nicht ständig über die aktuellsten Vorgaben auf dem Laufenden ist und diese nicht einhält, riskiert nicht nur Rückrufaktionen und rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen Verlust des Ansehens und der Marke sowie des Verbrauchervertrauens – und damit auch Umsatzeinbußen.

Um dem entgegenzuwirken lud der TÜV Rheinland auch in diesem Jahr wieder zum Nürnberger Spielzeug-Symposium ein. «Bei der Produktion von Spielwaren alle rechtlichen Richtlinien einzuhalten, ist schließlich kein Kinderspiel», betonte Karlheinz Hieronymus, Abteilungsleiter Spielzeugprüfung beim TÜV Rheinland/LGA, zu Beginn der Veranstaltung. Dr. Rosemarie Kupfer, Sachverständige für chemische Spielzeugprüfung, informierte die Teilnehmer über aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der chemischen Aspekte bei Spielwaren. Nach einem kurzen Überblick über bereits bekannte Schadstoffe, wie z.B. die ringförmigen polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAKs), erläuterte sie deren Vorkommen, die Expositionswege und die gesundheitlichen Risiken. Dann gab sie bekannt, dass ab dem 27.12.2015 neue Grenzwertregelungen für allgemeine Verbraucherprodukte in Kraft treten. Des Weiteren ist das ZEK-Dokument 01.4-08 für die Vergabe des GS-Zeichens in der Überarbeitung. Im Anschluss teilte die Referentin mit, dass die Absenkung der Migrationswerte für Blei, festgelegt in der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EU, derzeit intensiv diskutiert werden. Produkte, die von der Neuerung betroffen wären, sind z.B. Finger- und Wassermalfarben sowie Buntstiftminen. Am Ende ihres Vortrags beleuchtete sie noch den Vorschlag der Europäischen Kommission, Bisphenol A und drei Flammschutzmittel in die Spielzeugrichtlinie Anhang II, Anlage C aufzunehmen.

Nachdem der Chemie-Laborleiter Dr. Clemens Bidmon in seinem Vortrag über Nitrosamine in Spielzeug einen rechtlichen Hintergrund zur DIN EN 71 Teil 12 lieferte, erläuterte die Sachverständige für chemische Spielzeugprüfung, Dr. Kathrin Birkmann, den aktuellen Stand der REACH-Verordnung.Über die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielwaren ging es hingegen bei Stefan Ackenheil. Zusätzlich stellte er Problemfälle bei der Akustikprüfung sowie die wichtigsten Neuerungen bei Zugschnüren, Rotoren und Propeller vor.

Chancen und Grenzen

Wie man durch den Einsatz von Materialdatenbanken Kosten optimieren kann sowie über daraus resultierende Chancen und Grenzen referierte Dr. Michael von Pidoll, Geschäftsfeldleiter Softlines beim TÜV Rheinland. Zunächst machte er deutlich, dass Gesetzgeber und Verbraucher zunehmend hohe Anforderungen an schadstoffarme Produkte stellen. Da die Lieferfristen im internationalen Wettbewerb zunehmend verkürzt werden, werden Schadstoffprüfungen vielfach erst am fertigen Artikel durchgeführt– Änderungen sind dann jedoch kaum mehr möglich.

Zolloberamtsrätin Irmgard Ehrmann beleuchtete im Anschluss das Thema «Sicheres Spielzeug aus Drittländern – Was kann der Zoll tun?» anhand von Beispielen aus der Praxis sowie den rechtlichen Grundlagen.

Abgerundet wurde das Symposium durch den Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor. Er ging auf die Bedeutung von RAPEX für die Spielwaren-Industrie ein und erläuterte Vorgehensweisen bei einer ungerechtfertigten RAPEX-Meldung. Abschließend gab er den Anwesenden «Sieben goldene Empfehlungen» an die Hand – Dinge, die man vor Vertragsschluss unbedingt beachten sollte.