05.05.20 – Coronakrise
Lockerungen auch in Bayern
Zahlreiche Lockerungen der Corona-Eindämmungs-Maßnahmen gab das bayerische Kabinett am heutigen Dienstag bekannt. Auch für den Handel gelten neue Regeln.
Am morgigen Mittwoch wird die Ausgangsbeschränkung in Bayern durch eine Kontaktbeschränkung abgelöst, wobei das Haus oder die Wohnung nun auch ohne triftigen Grund verlassen werden darf. Neben einem Fahrplan zur Wiedereröffnung für Schulen, Kitas und Gastronomie sieht der Katalog auch wesentliche Lockerungen für den Handel vor.
Die neuen Regeln im Detail
„Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 m² wird aufgehoben”, heißt es in der offiziellen Mitteilung der Bayerischen Staatskanzlei.
Die Betreiber müssen aber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Zudem dürfen sich nicht mehr als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche zeitgleich im Geschäft aufhalten und der Betreiber ist angehalten, ein Schutz-, Hygiene- und Parkplatzkonzept auszuarbeiten. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte dürfen – unter Beachtung besonderer Auflagen – wieder aufmachen. Für die Gastronomie ist eine schrittweise Öffnung ab 18. Mai 2020 vorgesehen – zunächst in Außenbereichen wie Biergärten; Speisegaststätten im Innenbereich sollen ab 25. Mai folgen.