01.12.13

Der Handel als Instanz

Wenn es um die Sicherheit von Spielwaren geht, dann ist der Fachhandel gefordert. Er selbst gilt vor dem Gesetzgeber als prüfende Instanz. Jürgen Jagoschinski, Qualitätsmanager des Deutschen Verbandes der Spielwaren-Industrie (DVSI) erläutert, was der Händler dazu wissen muss.

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Seit Jahren ist die Sicherheit von Spielzeugen mehr denn je ins Bewusstsein der Verbraucher gerückt. Heute setzen es Kunden als Selbstverständlichkeit voraus, dass das angebotene Spielzeug auch tatsächlich sicher ist und ihrem Nachwuchs keine Gefahr droht. Inwieweit aber stellen Qualität und Sicherheit überzeugende Verkaufsargumente für den Fachhandel dar? Um darauf antworten zu können, betrachten wir die Definition von «Spielzeug»: Der Fachmann unterscheidet zwischen Spielzeug im weiteren Sinne (=Spielwaren) und Spielzeug im engeren Sinne (=Spielzeug im Anwendungsbereich der 2.GPSGV - Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz). Spielzeug im Anwendungsbereich der 2.GPSGV ist jeder «speziell für Kinder oder Jugendliche hergestellte Gegenstand, der den eigentlichen Zweck hat, Spielen auszulösen und Spielimpulse zu geben.» Gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 2.GPSGV sind alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder bestimmt sind, von Kindern im Alter unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden, Spielzeug. Resultierend hieraus, wäre es wichtig für den Fachhandel, die Begriffe «Spielzeug» und «Bedarfsgegenstand» (also alle anderen Produkte) zu verstehen und zu trennen, um vom «sicheren Spielzeug» sprechen zu können.


Pflichten kennen und umsetzen

Zudem muss der Händler seine Pflichten kennen, die aus der Richtlinie 2009/48/EG Art.6 und der 2.GPSGV Art.7 hervorgehen – welche aber sind dies?

Der Händler wendet die gebührende Sorgfalt an, wenn er ein Spielzeug in den Verkehr bringt.

Er überprüft, ob das Spielzeug mit der erforderlichen Konformitätskennzeichnung versehen ist und ob ihm die eventuell erforderliche Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen beigefügt sind.

Der Händler bringt das Spielzeug erst in den Verkehr, wenn er keinen Grund zur Annahme hat, dass das Spielzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Zudem gewährleistet er, dass das Spielzeug, solange es sich in seiner Verantwortung befindet, nicht beeinträchtigt wird.

Hieraus lässt sich ableiten, dass der Händler vom Gesetzgeber durchaus als Fachmann seines Produktsortimentes und als prüfende Instanz angesehen wird. Somit kann er Aussagen über ein– aus seiner Sicht– gutes oder schlechtes Produkt treffen. Für den Verbraucher aber wird es zukünftig wichtig sein, dass der Händler qualifiziert ist. Der Gesetzgeber, der in diesen neuen Vorschriften die Verpflichtungen deutlicher formuliert hat, weist dem Fachhändler eine marktbereinigende Funktion zu. Damit aber kann er den Verbraucher schützen. Seine Qualitätsargumentation stellt aber keine Selbstverständlichkeit dar. Somit lässt es sich mit Qualität und Sicherheit werben – ohne gegen das Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG) zu verstoßen. Dennoch bleibt die Frage, ob der Verbraucher überhaupt eine derartige Werbung möchte? Nachdem die Kunden anhand zahlreicher Veröffentlichungen erkennen mussten, dass sich durchaus noch unsicheres Spielzeug am Markt befindet, ist bei der Beratung durch den Fachmann das Qualitäts- und Sicherheitsthema sicherlich bedeutend. In vielen Fällen, bei denen es sich auch um vergleichbare Produkte handeln kann, ist dies das einzig sachliche Kriterium, um eine Kaufentscheidung zu treffen.


Überzeugungsarbeit leisten

Die Sicherheitskompetenz des Fachmannes als Mittler zwischen dem Hersteller und Verbraucher wird den Kunden zukünftig noch stärker an den stationären Handel binden. Dies wird sich verfestigen, wenn der Konsument merkt, dass das Sortiment bei seinem Händler des Vertrauens mit Bedacht und Fachwissen ausgewählt ist. Schließlich aber kann die Auswahl von Spielzeugen nach Qualitäts- und Sicherheitsaspekten und das Detailwissen darüber unter Umständen die Existenz nachhaltig sichern. Damit aber gibt es keinen Zweifel daran, dass in der Argumentation beide Aspekte entscheidend sind und die Kunden vom (guten) Kauf überzeugen werden.

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