09.07.15 – Erbschaftssteuer
HDE sieht noch Nachbesserungsbedarf
Gestern erfolgte ein Bundeskabinettsentwurf zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Stefan Genth, Geschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), sieht darin jedoch noch Nachbesserungsbedarf. Wie in der April-Ausgabe von „das spielzeug“ berichtet, hatten Handelsverbände im Vorfeld eine unter bestimmten Umständen mögliche Befreiung von der Erbschaftssteuer bei inhabergeführten Unternehmen gefordert. „Nach der aktuell geplanten Regelung würden Familienunternehmen im Erbfall oft überbesteuert“, so Genth.
Grund dafür sei, dass Unternehmen überbewertet würden und letztlich deshalb überhöhte Steuern zu zahlen hätten. Außerdem seien die Regelungen nach wie vor zu bürokratisch – gerade die Entstehung eines „bürokratischen Monstrums“ befürchtete Genth bereits im Vorfeld. Insbesondere die notwendige Bewertung des Privat- und einzelner Gegenstände des Betriebsvermögens sei aufwändig. Hier seien Vereinfachungen gefordert.
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