20.12.21 – BVS begrüßt Gerichtsbeschluss

Kein 2G mehr für Spielwarengeschäfte in Bayern

Der Handelsverband Spielwaren begrüßt die Entscheidung der Richterinnen und des Richters in Bayern und fordert ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland.

BVSGF-Steffen-Kahnt.jpg

BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt © BVS

 

In Bayern unterliegen Spielwarengeschäfte nicht der 2G-Regelung, da sie dem täglichen Bedarf dienen. Dies geht aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs vom 17. Dezember 2021 hervor. Spielwarengeschäfte in Bayern können damit nun doch uneingeschränkt nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch für Ungeimpfte öffnen.

Weitere Spielwarenhändler in anderen Bundesländern prüfen laut Branchenverband BVS jetzt ebenfalls Klage einzureichen. „Kinder werden dafür bestraft, dass ihre Eltern nicht geimpft sind. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass 2G und Lockdowns im Einzelhandel ein Irrweg sind“, sagt BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. „Trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht gilt 2G vielerorts im Einzelhandel – egal ob bei Spielwaren oder Technikartikeln.“
Damit würden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv benachteiligt, so der BVS. Mitarbeiter, die die 2G-Regeln vor den Geschäften überwachen müssen, fehlten in der Fachberatung beim Verkauf und müssten sich mit genervten und teils auch aggressiven Kunden auseinandersetzen. Die Spielwarenhändler machen allein im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 % ihres Jahresumsatzes.