26.02.15 – HDE

Smartphones als Einkaufshilfe

Der Handelsverband Deutschland (HDE) betont zum Auftakt der Handelsmesse Euro Cis in Düsseldorf  die Wichtigkeit innovativer Technologien in der Branche.

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Zahlreiche Kunden nutzen bereits ganz selbstverständlich ihr Smartphone als Einkaufshilfe.

Foto: Ute Mulder_pixelio

 

Wie der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp ausführt, nutzen viele Kunden mittels ihres Smartphones Serviceleistungen für mehr Informationen oder Komfort beim Einkauf. Das bestätigt auch eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GfK). Demnach nutzen 26% bereits ihr Handy, um beim Shoppen die Preise zu vergleichen. Ein Viertel fotografiert damit Artikel, rund ein weiteres Viertel holt sich per Smartphone Ratschläge bei Freunden oder der Familie.

 

Störerhaftung als Bremse

Inzwischen reagieren viele Händler auf diese Bedürfnisse. Laut der Umfrage wollen fast die Hälfte ihren Kunden mit öffentlichen WLAN-Angeboten Extra-Services bieten. Die Befragung zeigt aber auch, dass die Mehrheit dabei letztlich vor den rechtlichen Risiken zurückscheut. Denn in Deutschland gilt nach wie vor das Prinzip der Störerhaftung. Dieses besagt, dass der WLAN-Anbieter für die eventuellen Rechtsverstöße der Nutzer haftet.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium habe hierzu bereits einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Allerdings dürfe eine neue Regelung nicht dazu führen, dass die WLAN-Nutzung für die Kunden in der Praxis zu kompliziert werde. So würden etwaige Anmelde- oder Registrierungspflichten viele Menschen davon abschrecken, sich einzuloggen.