27.04.15 – Fast ein Drittel bestellt sie nicht
TÜV: Datenschutzbeauftragte
Laut TÜV SÜD Datenschutzindikator (DSI) verstößt ein Drittel der verpflichteten Unternehmen auf den Einsatz eines Datenschutzbeauftragten.
Obwohl dies für Unternehmen, in denen mehr als neun Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, gesetzlich vorgeschrieben ist, riskiert fast jeder dritte Betrieb ein Bußgeld von bis zu 50 000 €, indem er keinen Datenschutzbeauftragten bestellt. Zudem zeigen die Ergebnisse des DSI, dass nur etwa ein Viertel ihren Beauftragten jedes Mal aktiv hinzuziehen, wenn es um relevante Themen geht. Auch die Mitarbeiter selbst müssten regelmäßige Schulungen besuchen, was jedoch nur knapp ein Drittel tut.
Um zu prüfen, wie gut Sie in Sachen Datenschutz aufgestellt sind, können Sie unter www.datenschutzindikator.de selbst am DSI teilnehmen. Mehr Details zum Thema erfahren Sie außerdem im entsprechenden Hintergrundbericht unserer Juni-Ausgabe.