20.07.16 – Verbraucherzentrale fordert Unterlassungserklärung
Abmahnung für Pokémon Go
Da die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht unzulässige Klauseln enthalten, soll der Entwickler Niantic nachbessern.
Da die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht unzulässige Klauseln enthalten, soll der Entwickler Niantic nachbessern.