20.07.16 – Verbraucherzentrale fordert Unterlassungserklärung

Abmahnung für Pokémon Go

Da die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht unzulässige Klauseln enthalten, soll der Entwickler Niantic nachbessern.

pokemon
 

Die Spiele-App „Pokémon Go“ ist auch in Deutschland der Renner. Der Hype um die App erfasst immer mehr Menschen. Nun meldet sich heute der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Unterlassungserklärung zu Wort. Der vzbv mahnt insgesamt 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der App „Pokémon Go“ ab.

„Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf“, meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.

Der vzbv fordert bis 9. August 2016 eine Unterlassungserklärung von Niantic, sonst wird die Einreichung einer Klage geprüft. Ob diese Ankündigung den Hype tatsächlich einbremst, bleibt abzuwarten.