29.04.20 – Corona-Lockdown
Bayern kippt 800 m²-Grenze
Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern hat die Obergrenze von 800 m² für die Öffnung von Läden gekippt: Die KaDeWe Group hatte dagegen geklagt.
Die Staatsregierung lockert ihre Einschränkungen für den Einzelhandel: Seit gestern können auch große Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 m² beschränken. Diese umstrittene Grenze hat bundesweit für Kopfschütteln gesorgt. Denn während Buchhandlungen und Fahrradgeschäfte ohne Rücksicht auf die Verkaufsfläche öffnen dürfen, ist es anderen Geschäften nur erlaubt, wenn sie nicht größer als 800 m² sind. Anders als die sonstigen Einzelhandelsbetriebe müssen Fahrradläden, Buch- und Kfz-Händler auch nicht sicherstellen, dass sich pro 20 m² nur ein Kunde im Geschäft aufhält.
Erfolgreiche Klagen in Hamburg und München
Erst in der vergangenen Woche hat Sportscheck in Hamburg erfolgreich dagegen geklagt. Hier hatte das Gericht festgestellt, dass es keinen sachlichen Grund gibt, warum große Geschäfte ein größeres Risiko darstellen sollen, als Läden mit einer kleineren Verkaufsfläche. Dem Antrag der KaDeWe Group, die in München mit dem Luxus-Warenhaus Oberpollinger vertreten ist, gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestern in einer Einstweiligen Anordnung statt: Die Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verstoße in diesem Punkt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, erklärte der VGH. Gegen die Entscheidung, die nur für Bayern gilt, gibt es keine Rechtsmittel.
Geltungsdauer bis 3. Mai 2020
Das Gesundheitsministerium änderte deshalb am Montag die bisherige Linie: „Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie - zum Beispiel durch Absperrungen - die tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Hoffnung auf eine sofortige Wiedereröffnung des Oberpollinger, mit 36.000 m² einem der flächengrößten Warenhäuser Deutschlands, darf sich die KaDeWe Group laut der Nachrichtenagentur Reuters trotzdem nicht machen. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat aufgrund der kurzen Geltungsdauer der Verordnung bis zum 3. Mai 2020 lediglich die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt. Für die Zeit danach muss die Landesregierung wohl nachbessern.