29.04.20 – Corona-Lockdown
Bayern kippt 800 m²-Grenze
Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern hat die Obergrenze von 800 m² für die Öffnung von Läden gekippt: Die KaDeWe Group hatte dagegen geklagt.
Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern hat die Obergrenze von 800 m² für die Öffnung von Läden gekippt: Die KaDeWe Group hatte dagegen geklagt.