01.09.13 – HDE

Handlungsbedarf trotz ELV

Seit März ist es offiziell: Das elektronische Lastschriftverfahren ELV darf auch nach dem 1.2.2014, wenn die neuen Regelungen rund um den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA eingeführt werden, weiter genutzt werden.

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Das ELV-Verfahren bleibt vorerst, ansonsten wird sich ab dem 1.2.2014 mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA bei Überweisungen und Lastschriften einiges ändern.

 

Dies ist im sogenannten SEPA-Begleitgesetz verankert, das der Bundesrat Anfang März verabschiedete. Zu verdanken ist dies auch dem Engagement des Handelsverbandes Deutschland (HDE), der intensiv auf die Bedeutung des Zahlungsverfahrens hingewiesen hatte. Zunächst wird das bei Händlern und Kunden beliebte Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift bis zum 1.2.2016 unverändert weitergeführt werden können – darüber hinaus soll es modifiziert verwendet werden können. Bis zum Stichtag müssen die Händler deswegen Hard- und Software für das ELV nicht ändern, so der HDE-Experte Ulrich Binnebößel, das bekannte DTA-Verfahren bestehe weiter. Wenn ein Händler allerdings das Verfahren nicht über einen Netzbetreiber abwickelt, sondern in Eigenregie durchführt, sollte er bei seiner Bank sicherstellen, dass diese auch nach dem 1.2.2014 die DTA-Dateien der ELV-Transaktionen annimmt und verarbeitet.

Frühe Vorbereitung nötig

Dennoch können sich die Händler in puncto SEPA nicht einfach zurücklehnen. Die Umsetzung der neuen Richtlinien, so Binnebößel, sei in keinem Unternehmen trivial: «Dringender Handlungsbedarf besteht bei der generellen Umstellung auf SEPA-Überweisungen und außerhalb von ELV erlangter Lastschriften.» Jetzt schon sollte man mit den Vorbereitungen beginnen, da gegen Ende des Jahres das Weihnachtsgeschäft und die Jahresabschlüsse die Ressourcen ohnehin binden. Da die internationale Bankkontonummer IBAN die in Deutschland althergebrachte Kontonummer und der Bankidentifizierungs-Code BIC die Bankleitzahl bei allen Zahlungsvorgängen in Euro im Euroraum ersetzen wird, gibt es einiges zu tun. Ulrich Binnebößel rät:

- Alle Datenbanken nach entsprechenden Kontodaten zu durchsuchen– diese müssen in die internationalen Formate IBAN und BIC umgewandelt werden.

- Auch die entsprechenden Programme und Schnittstellen im Unternehmen müssen angepasst und SEPA-fähig gemacht werden. Alle Anwendungen eines Unternehmens sollten überprüft und die Hersteller nach Updates gefragt werden.

- Unternehmen, die Lastschriften einziehen, die nicht über ELV zustande kommen (z.B. Abos, Mietverträge etc.), müssen zusätzlich ein komplexes Mandatsmanagement etablieren und sich entsprechend beraten lassen.

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