11.04.18 – Black Friday

Markenschutz aufgehoben

Mussten deutsche Händler bei Verwendung des Begriffs „Black Friday” bislang mit Abmahnungen rechnen, will das Patentamt die Wortmarke jetzt löschen.

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Den „Black Friday” nutzen auch deutsche Händler für Sonderrabatte und -aktionen. © Pixabay

 

Schnäppchen, Sonderrabatte und -aktionen nach amerikanischem Vorbild organisieren auch hierzulande viele Händler am „Black Friday” – dieser findet traditionell am vierten Freitag im November, 2018 also am 23. November, statt. Bislang bewegten sich deutsche Händler, die den Begriff „Black Friday” verwendeten, aber auf dünnem Eis: Denn dieser war seit 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) rechtlich geschützt. Bei Nutzung, etwa zu Werbezwecken, drohten Abmahnungen.

Nun bestätigt das DPMA die Löschung des Markenschutzes, nachdem in den vergangenen Jahren mehrere diesbezügliche Anträge eingegangen waren: Die Marke „Black Friday” hätte, so das DPMA, gar nicht erst eingetragen werden dürfen, da der Begriff lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr stattfindende Angebotsaktionen insbesondere von Online-Shops wahrgenommen werde.

Der Handelsverband Baden-Württemberg begrüßt die Entwicklung: „Die Verunsicherung unter den Händlern hat nun ein Ende”, so Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Allerdings warnt der Handelsverband vor zu früher Freude, denn die Entscheidung des Patentamtes ist noch nicht rechtskräftig und könnte von der aktuellen Markeninhaberin, der in Hongkong ansässigen Super Union Holdings Ltd., noch angefochten werden.

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