03.03.15 – HDE

Rechtssicherheit für Erbschaftsteuer

Der HDE bewertet die Ankündigung des Bundesfinanzministers, einen Entwurf für Änderungen an der Erbschaftsteuer vorzulegen, positiv.

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 „Die Unternehmen brauchen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt möglichst schnell Rechtssicherheit“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bei den Veränderungen müsse es darum gehen, politische, verwaltungstechnische und wirtschaftliche Gesichtspunkte unter einen Hut zu bringen. Für inhabergeführte Unternehmen müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, unter bestimmten Auflagen von der Erbschaftsteuer befreit zu werden. Das Bundesfinanzministerium hält ungeachtet der massiven Kritik aus Unternehmensverbänden und den Ländern an seinen Eckpunkten für die Reform der Erbschaftsteuer fest.

Mittelstand im Fokus

Ein Grund für eine Verschonung von der Erbschaftsteuer sollte laut HDE eine mittelständische, familienunternehmensgeprägte Betriebsstruktur sein. Die entsprechenden Kriterien müssten klar und in der Praxis einfach handhabbar sein. „Hier darf kein neues bürokratisches Monstrum entstehen“, so Genth. Eine weitere Voraussetzung für die Steuerverschonung soll sich an der Zahl der Arbeitnehmer vor und nach dem Erbfall orientieren. Nur wer die Lohnsumme seiner Arbeitsplätze mindestens für eine festgelegte Frist nach dem Erbfall weiter erhält, wird von der Steuer befreit.

Rücksicht auf Kriterien

Laut HDE muss bei der Festlegung dieses Kriteriums stärker berücksichtigt werden, dass bei kleinen Unternehmen unkalkulierbare Wechsel von Beschäftigten zu einer besonderen Volatilität der Lohnsumme führen und so die Einhaltung der Verschonungsregelungen gefährden könnten.