16.07.26 – EU-„EmpCo-Richtlinie“

Vernichtung von Waren und Verpackungen durch EU-Vorgaben

In Deutschland droht infolge der neuen EU-„EmpCo-Richtlinie“ weiterhin die Vernichtung von Waren und Verpackungen in großem, kaum absehbarem Umfang. Der HDE hat deshalb klare Forderungen gestellt.

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In Deutschland droht in Folge einer neuen EU-Richtlinie weiterhin die Vernichtung von Waren und Verpackungen in kaum absehbarem Umfang. © Meisenbach GmbH/KI generiert

 

Hintergrund sind neue Regeln für Umweltaussagen in der Werbung und für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert wurden – jedoch ohne praxistaugliche Übergangs- und Abverkaufsfristen.

Besonders brisant: „Unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente sind damit ab dem 27.09.2026 nicht mehr rechtskonform und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies ist eine Folge der fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Wirtschaft rechnet mit Schäden in Millionenhöhe. Die EU versucht das Versäumnis inzwischen mit einem „Common Understanding“ des europäischen CPC-Netzwerks zu entschärfen. Die nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe empfiehlt den Behörden, bei der Durchsetzung verhältnismäßig vorzugehen, um Warenvernichtung zu vermeiden.

Praxisgerechte Übergangs- und Abverkaufsfristen

„Unabhängig von den grundsätzlichen rechtlichen Bedenken ist diese europäische Auslegungshilfe für deutsche Händler weitgehend wertlos“, so Genth. Denn im deutschen Lauterkeitsrecht erfolgt die Rechtsdurchsetzung maßgeblich durch private klagebefugte Einrichtungen wie Wirtschafts- oder Verbraucherverbände, die an die Empfehlungen des CPC-Netzwerks nicht gebunden sind. Faktisch müssten Händler ab dem 27. September 2026 weiterhin alle nicht mehr rechtskonformen Produkte aus dem Sortiment nehmen und vernichten, um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden. Damit passiert genau das Gegenteil dessen, was Brüssel eigentlich will. „Der von der EU angestrebte verbesserte Umweltschutz und die intendierten Nachhaltigkeitsziele werden so konterkariert. Die EU-Kommission sollte die Richtlinie deshalb endlich um praxisgerechte Übergangs- und Abverkaufsfristen ergänzen. Nur so lässt sich für alle Marktteilnehmer in Europa Rechtssicherheit schaffen, statt mit rechtsstaatlich bedenklichen Konstruktionen die Versäumnisse der Vergangenheit zu kaschieren“, fordert Genth.