14.01.22 – HDE
Wegen Corona: Mietminderungen sind zulässig
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen seien nicht ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen.

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs sind Mietminderungen wegen Corona zulässig. © candy1812/stock.adobe.com