18.06.15
Lego-Männchen weiter geschützt
Auch künftig werden die Lego-Figuren als Marke einzigartig bleiben – das entschied das EU-Gericht in Luxemburg und wies eine Klage von Best-Lock zurück.
Obwohl Lego sich die dreidimensionale Darstellung der Plastik-Männchen mit und ohne Noppen auf dem Kopf bereits vor 15 Jahren europaweit schützen lassen hat, wollte das der britische Konkurrent Best-Lock nicht hinnehmen. Er ist der Meinung, dass die Figur nicht als Marke zu schützen sei und wollte seine Figuren daher nun denen von Lego noch ähnlicher machen.
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) gab nun dem dänischen Unternehmen Lego Recht. Zur Begründung erklärten die Luxemburger Richter, die Figuren seien mehr von ihrer „menschlichen" Wirkung als von technischen Funktionen geprägt. Im Klartext: Die Figuren sind als eine kreative Leistung der Dänen anzusehen und damit als Marke zu schützen – ganz im Gegensatz zum Legostein. Endgültig entschieden ist das Anliegen jedoch noch nicht. Denn Best-Lock kann das Urteil noch vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof anfechten.