09.06.17 – Kartenzahlung
Ab 2018 ohne Gebühren
Ab 2018 dürfen Händler keine Entgelte mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Das hat der Bundestag beschlossen.
Das Gesetz, das der Bundestag in der Nacht zum 2. Juni 2017 beschlossen hat, verankert die neue Zahlungsdienstrichtlinie der EU in Deutschland. Das bedeutet, dass Händler ab kommendem Jahr keine Extra-Entgelte mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen dürfen. Diese Regelung gilt europaweit – sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.
Gleichzeitig sorgt die neue Richtlinie dafür, dass die Bezahlung mit Kreditkarten, Online-Geschäfte und auch die Zahlungen per Lastschrift künftig günstiger und sicherer werden. In Zukunft können sich Verbraucher auch europaweit Lastschriften weiter ohne Angabe von Gründen zurückerstatten lassen und haften für nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro, statt wie bisher bis 150 Euro.
Darüber hinaus werden die Haftungsregeln für Lastschriften von Bankkonten kundenfreundlicher, denn das bisher vertraglich zwischen Bank und Kunden vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht verankert die neue Regelung gesetzlich.