02.04.15 – Handlungsbedarf bei Electronic Cash

HDE: Anpassung gefordert

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht derzeit weiteren Anpassungsbedarf bei den Entgelten, die Händler für Zahlungen ihrer Kunden mit EC-Karte bezahlen müssen.

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Der HDE sieht in Sachen Electronic Cash die Bundesregierung in der Pflicht. Foto: SparkassenCard

 

„Wir sehen hier auch nach der kürzlichen Einstellung des kartellamtlichen Verwaltungsverfahrens Handlungsbedarf“, so der HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel. Zwar gäbe es keine einheitlichen und damit wettbewerbswidrigen Entgelte der Banken mehr. Der Weg zu Preisen, die sich an den tatsächlichen Kosten orientierten sei aber noch weit. Deshalb müsse auch diese sogenannte Phase zwei der weiteren Preisentwicklung vom Bundeskartellamt überwacht werden.

Eingeschränkte Wahl für Händler

Dazu Binnebößel weiter: „Die Kartenherausgeber sind noch immer in der Lage, Preise zu diktieren, denn die Händler haben keine echte Wahl. In der Praxis führt kein Weg an der EC-Kartenakzeptanz vorbei.“ Die bisherigen Preissenkungen für die Händler seien eher kosmetisch gewesen, um dem Kartellamt guten Willen zu demonstrieren. Technisch gesehen dürfte eine PIN-gestützte Transaktion nur wenige Cent kosten und müsste betragsunabhängig sein. Die heute verhandelten Entgelte basierten aber in fast allen Fällen auf dem Einkaufsbetrag und stiegen mit dessen Höhe, ohne dass ein steigendes Zahlungsausfallrisiko zu sehen wäre.

Forderung an die Bundesregierung

„Wir setzen jetzt auf die kommende europäische Verordnung zur Deckelung der Kartenentgelte. Die Bundesregierung sollte hier die Option nutzen, und in diesem Rahmen die Kosten für Debitkarten-Transaktionen bei maximal fünf Cent begrenzen“, so der Experte weiter.