09.05.18 – Elektroschrottrücknahme

Umwelthilfe klagt erfolgreich

Seit 2016 müssen Händler ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen – die Deutsche Umwelthilfe geht gegen Rechtsverstöße vor und gewinnt vor Gericht.

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In Deutschland fallen jährlich ca. 1,7 Mio. Tonnen Elektroschrott an – Händler sind per Gesetz zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. © Arthur Mustafa/stock.adobe.com

 

Händler, die auf einer Fläche von mindestens 400 m² Elektrogeräte verkaufen, sind seit 2016 per Gesetz dazu verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) verstoßen aber viele große Onlinehändler, darunter Amazon, Media Markt, Saturn und Conrad, gegen die Bestimmung, was zu Lasten des stationären Handels gehe: „Bei der Nichtumsetzung gesetzlicher Rücknahme- oder Informationspflichten durch Onlinehändler wie Amazon handelt es sich um keine Einzelfälle, sondern faktisch um einen branchenweiten Boykott zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher”, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Zudem ist es eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Ladengeschäften, die eine funktionierende Rücknahmelogistik vorhalten und finanzieren müssen”, so Resch weiter. Aber auch Unternehmen, die die gesetzlichen Mindeststandards umsetzen, würden sich durch komplizierte und „praxisuntaugliche Rücksendeangebote” aus der Verantwortung stehlen, so der DUH – und fordert flächendeckende Sammelmöglichkeiten, die durch den Rückversand lediglich ergänzt werden.

Auf eine entsprechende Klage der DUH hat das Landgericht Frankfurt nun einen Händler verurteilt, seine Kunden zukünftig sorgfältiger über die Rückgabe von alten Elektrogeräten zu informieren, berichtet die Nordwest Zeitung. Damit können nun nicht nur Umweltverbände, sondern auch Wettbewerber gegen Konkurrenten klagen, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen.

Im August tritt zudem eine Ausweitung der Regelung in Kraft: Dann gilt der „offene Anwendungsbereich”, was bedeutet, dass alle Geräte, die elektrische oder elektronische Bestandteile enthalten – auch wenn sie untergeordneter Bedeutung sind – in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes fallen, es sei denn sie sind explizit ausgeschlossen.