06.04.18 – Rechtsstreit

Jamara setzt sich gegen Caterpillar durch

Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte in einem seit drei Jahren andauernden Rechtsstreit zugunsten von Jamara.

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Den Rechtsstreit löste u. a. das gelbe Dreieck auf dem Spielzeugbagger „517J aus.“ © Jamara

 

Der Hintergrund für den Rechtsstreit zwischen Jamara und dem amerikanischen Milliardenkonzern Caterpillar: Der schwäbische Spielzeughersteller vertrieb unter der eigenen Marke Jamara zwei Spielzeugbagger für Kinder. Die Typbezeichnungen „517J“ und „317J“ wurde auf den Produkten und deren Verpackung mit einem gelben Dreieck dargestellt.

Caterpillar sah darin allerdings eine Verletzung seiner Marke – Verbraucher würden wegen des gelben Dreiecks glauben, dass es sich um ein Produkt von Caterpillar handeln würde.

So urteilte das Oberlandesgericht Hamburg

Nach Angaben des Unternehmens nutzte Jamara das gelbe Dreieck ohne böse Absicht, zur Auflockerung der Typkennzeichnung – am 1. März 2018 bestätigte das Gericht nun, dass die beiden Spielzeugbagger die Markenrechte von Caterpillar nicht verletzen. Jamara konnte sich somit in zweiter Instanz gegen den Konzern durchsetzen.

Auch im Markenlöschungsverfahren „Gelbes Dreieck“ triumphierte der Spielzeughersteller. Caterpillar hatte die Marke 2015 im Europäischen Markenamt (EUIPO) angemeldet, eingetragen wurde sie 2016. Jamara stellte sich gegen diese Eintragung – mit Erfolg, denn das EUIPO stellte in einem (nicht rechtskräftigen) Bescheid fest, dass die Marke zu löschen sei.