14.07.14

Kapital nur mit Konzept

Im ersten Teil unserer Serie haben wir moderne Formen der Eigenkapitalfinanzierung unter die Lupe genommen. Doch auch Fremdkapitalfinanzierungen bieten sich für mittelständische Firmen und Unternehmensgründer an. Unabhängig davon, für welche Form man sich entscheidet: Im Gespräch mit dem Investor sollte man gut vorbereitet sein und einen professionellen Businessplan präsentieren.

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Foto: Wings– Wismar International Graduation Services

 

Gerade für junge Unternehmen ist die Eigenkapitalfinanzierung das Mittel der Wahl. Wie im ersten Teil der Serie beschrieben, bezieht sich «fremd» und «eigen» dabei nicht auf die Herkunft der Mittel, sondern auf ihre Rückzahlbarkeit. Neustarter bedienen sich für die erste Finanzierungsrunde oft der «3 F - Family, Friends&Fools». Das eigene Netzwerk kennt die persönlichen Vorzüge der Gründer am besten und ist oft eher als die Banken bereit, in die Ideen zu investieren.

Wer zunächst mit knappen Mitteln auskommen muss, tut gut daran, sofort loszulegen und die ersten Einnahmen gleich wieder ins Unternehmen zu stecken. Neudeutsch heißt diese Strategie dann «Bootstrapping«, von den Stiefelschlaufen («bootstraps»), an denen man sich nach der angelsächsischen Redensart selbst über den Zaun zieht. Der Vorteil dieser Form, die zunächst nur kleine Schritte erlaubt, ist die Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern.

Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften

Fördermittel und Darlehen sind gerade für mittelständische Unternehmen ohne große Sicherheiten und (noch) ohne handfeste Ergebnisse eine gute Möglichkeit, fehlende Geldmittel zu einem niedrigen Zinssatz zu erhalten. Öffentliche regionale oder lokale Fördermittel bzw. Gründerdarlehen werden bei der Hausbank beantragt, die den Vorgang nach Prüfung samt Businessplan (siehe Kasten) an entsprechende Banken weiterleitet. Förderdarlehen sind Kredite, für die der Bund oder die Länder bestimmte Sicherheiten für die Jungunternehmer übernehmen. Die erleichterten Vergaberichtlinien und günstigen Konditionen sollten allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Unternehmer eine verbindliche Verpflichtung eingeht. Ist sein Betrieb nicht in der Lage, die Kreditraten zurückzuzahlen, haftet man persönlich mit seinem privaten Vermögen für den Ausfall. Davon ausgenommen sind rückzahlungsfreie Zuschüsse für Existenzgründer und Unternehmen.

Fördermittel gibt es mit besonderen Extras für Betriebe, die in strukturschwachen Gebieten angesiedelt sind. Auch tilgungsfreie Anlaufjahre, Sondertilgungen und Haftungsfreistellungen sind möglich. Fördermittel sind aber auch zur Umschuldung des Kontokorrents erhältlich. Die KfW Bankengruppe ist als Förderbank des Bundes (80%) und der Länder (20%) eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, mittelständische Firmen sowie Existenzgründungen zu fördern. Das Darlehen der KfW Mittelstandsbank gibt es für Gründer mit einem maximalen Kapitalbedarf von bis zu 50 000 EUR. Finanziert werden Investitionen, aber auch Betriebsmittel (bis max. 20 000 EUR), bis zu 100%. Weitere Förderprogramme werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben.

Stehen dem Unternehmer keine oder nur eingeschränkte Sicherheiten zur Verfügung, können außerdem Bürgschaften beantragt werden. Bürgschaftsbanken bieten spezielle Haftungsfreistellungen oder Ausfallbürgschaften an. Sie sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft für den Mittelstand und übernehmen Ausfallgarantien für kurz-, mittel- und langfristige Kredite. Die Anteilseigner der Banken sind Industrie- und Handelskammern, die Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen.

Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit

Selbst arbeitslos ist eine Unterstützung nach SGB II möglich, um den Start in die Selbstständigkeit zu schaffen. Ansprechpartner für Existenzgründer sind die Jobcenter und Argen, die mit Einstiegsgeldern und Darlehen unterstützen können. Wer Hartz IV bezieht und sich selbstständig machen will, hat zwar keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss, dafür kann aber ein Einstiegsgeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt werden. Zudem gibt es die Option auf Darlehen oder Zuschüsse für notwendige Investitionen– sogenannte Eingliederungsleistungen für Selbstständige.

Da gerade bei einem neu gegründeten Unternehmen keine Historie vorgezeigt werden kann, wirkt sich dies negativ auf das Rating und die entsprechenden Konditionen bei einem klassischen Bankdarlehen aus. Wird ein Kredit gewährt, vergibt die Bank der Wahl diesen zu individuellen Zinssätzen, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird. Die Rückzahlung erfolgt in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit. Ein Kredit kann langfristig (ab vier Jahren) oder mittelfristig (ab sechs Monaten) abgeschlossen werden. Die Spanne für einen Existenzgründerkredit liegen zwischen einem und zehn Jahren. Bei Immobilienfinanzierungen kann diese bis zu 25 Jahre betragen.

Mit Businessplan Risiken mindern

Die Basis für einen Antrag auf Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung ist ein Unternehmenskonzept, der Businessplan, in dem die Geschäftsidee, das Erweiterungs- oder Sanierungsvorhaben im Detail beschrieben wird. Der Finanzteil bzw. Finanzplan ist das Herzstück und sollte fünf Bereiche abdecken: Investitionen, Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsrechnung, Kapitalbedarf und Rentabilität.

Der Businessplan beugt einem der häufigsten Gründe für vorzeitiges Scheitern einer Geschäftsidee vor, nämlich mangelnde Planung. Die Machbarkeit, Chancen und Risiken, die Zielgruppe, das wirtschaftliche Potenzial und vor allem der Finanzbedarf werden dabei ermittelt und geprüft.

Vorlagen für Businesspläne gibt es unter anderem online, Hilfe und Beratung bei der Erstellung bieten u.a. die Industrie- und Handelskammern vor Ort.