15.04.15 – Auffrischungsseminar zum Thema Sicherheit
DVSI: Auf Nummer sicher
Am 14.4. lud der Deutsche Verband der Spielwaren-Industrie (DVSI) Handel und Industrie zu einem Seminar über die aktuellen Entwicklungen zum Thema „Spielzeugsicherheit“ ins Ringhotel Wittelsbacher Höh nach Würzburg ein. Neben chemischen, mechanischen und elektrischen Aspekten bei Produkten für den Nachwuchs standen auch rechtliche Grundlagen auf der Agenda.
Hersteller, Händler und Importeure von Spielwaren stehen heutzutage mehr denn je in der Pflicht, sich über aktuelle Vorgaben, Anpassungen und Änderungen zu neuen gesetzlichen Anforderungen zu informieren. Denn wer diese nicht einhält, riskiert nicht nur Rückrufaktionen und rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen Verlust des Ansehens und der Marke – und damit auch Umsatzeinbußen.
„Die Einhaltung der Regeln des Spielzeugsicherheitsrechtes ist die Pflicht eines jeden Spielzeugherstellers, ihre Nichteinhaltung kann Haftungsansprüche begründen, die Marktaufsichtsbehörden zum Einschreiten veranlassen, strafrechtliche bzw. ordnungsrechtliche Sanktionsverfahren in Gang setzen und zu unliebsamen Konfrontationen mit dem Wettbewerb führen“, betonte Jürgen Jagoschinski, der beim DVSI das Qualitätsmanagement verantwortet, zu Beginn der Veranstaltung.
Immer up to date
Nach einem kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Harmonisierung Deutschland/China sowie Deutschland/Indien fasste der Experte den RAPEX-Report 2014 zusammen. Die Produktgruppe mit den absolut meisten Meldungen war mit 28% Spielzeug. Allerdings seien davon nur bei 11% Folgemaßnahmen erforderlich gewesen. „Spielzeug ist deutlich im Fokus und beinahe unter Generalverdacht scheint Spielzeug aus China zu stehen“, so Jagoschinski. Hier sind künftig noch mehr Aufmerksamkeit und Informationen über europäische Anforderungen an die chinesischen Partner gefordert.
Im Folgenden informierte Dr. Christoph Lutermann u.a. über die Reach-Verordnung sowie das Chemikalien-Recht und gab anhand von Beispielen Handlungsempfehlungen bei Strafverfahren. Des Weiteren brachte er die Seminarteilnehmer hinsichtlich der aktuellen Rechtsentwicklung auf den neuesten Stand. Abschließend thematisierte Lutermann die neue freiwillige Selbstverpflichtung einzelner Retailer mit „DETOX“.
Neuigkeiten aus der Normierung chemischer Anforderungen gab Gabor Piller zum Besten. Neben dem aktuellen Stand der EN71-3 ging er auch auf die Neuregelung der PAK-Anforderungen (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und deren Auswirkungen ein. So wird es zum Jahresende u.a. erstmalig eine EU-weite Regelung der PAK-Grenzwerte geben.
Gestiegene Herausforderungen
Welche EMV-Anforderungen für elektrisches Spielzeug gelten, veranschaulichte Dr. Frank Grünig vom Fraunhofer IISB, mit Sitz in Erlangen. In seinem Vortrag gab er nicht nur einen umfassenden Überblick über das EMV-Gesetz, sondern beleuchtete auch die Änderungen in der neuen Richtlinie 2014/30/EU, die ab dem 20.4.2016 in Kraft tritt. Als Wirtschaftsakteure werden demnach neben Herstellern, Einführern und Bevollmächtigten auch Händler definiert.
Daniel Marx, Head of Toys and Juvenile Products Service beim SGS Institut Fresenius aus Taunusstein, informierte über Neuigkeiten, die die Normen der EN71er Reihe betreffen. Darüber hinaus ging er genauer auf die neue „Kordelnorm“ und deren Auswirkungen für Kostüme ein. Ebenfalls erwähnt wurden die Anforderungen für Projektile und Rotoren, die angepasst werden sollen. Ausführlich thematisierte Marx u.a. auch den Bereich „Warnhinweise“. Abgerundet wurde sein Vortrag mit Erläuterungen zur neuen EN14682, die am 1.3.2015 in Kraft getreten ist.