25.10.16 – Verbraucherzentrale setzt sich durch
Pokémon Go verbessert Datenschutz
Punktsieg für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Pokémon Go-Entwickler Niantic muss die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen überarbeiten.

Pokémon Go: Da die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht unzulässige Klauseln enthalten, muss der Entwickler Niantic jetzt nachbessern.