09.04.15 – Gefahr durch Drohnen?

DVSI: Sicheres Fliegen

Ein Leitfaden für den sicheren Umgang mit Flugdrohnen, der dem DVSI und seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurde, soll die Risiken minimieren.

Drohnen am Himmel

Als Teilnehmer am allgemeinen Luftverkehr unterliegen auch „Spielzeug“-Drohnen gewissen Sicherheitsvorschriften.

 

Im Editorial unserer aktuellen April-Ausgabe geht es um „Drohnen am Spielzeughimmel“. Die unbemannten Flugobjekte sollen künftig auch an Bedeutung für den Paketversand gewinnen. Bis es so weit ist, zählen sie aber auf jeden Fall schon einmal zu den Highlights im Bereich des Hobbymodellfliegens. Allerdings gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, ob Quadrocopter und Co. als harmloses Spielzeug gelten können oder besondere Sicherheitsbestimmungen brauchen, um keine Gefahr – z.B. für den Flugverkehr – darzustellen.

In der Aufklärungspflicht

Laut ADAC entstehe aus der zunehmenden Zahl an herumschwirrenden Drohnen nämlich auch eine wachsende Bedrohung für den allgemeinen Luftverkehr. Da Hobby-Flieger sich nicht immer an die Vorschriften halten, fordert der Autoclub eine Aufklärungspflicht durch Hersteller und Vertriebsstellen sowie ein Anti-Kollisionslicht für alle Drohnen. Die Unmanned Aircraft Vehicle Association (UAV DACH) hat bereits reagiert und einen „Leitfaden für sicheres Fliegen und den Betrieb Ihres Fluggerätes“ entworfen. Dieser wurde dem DVSI und seinen Mitgliedern als Informationsbeilage für die entsprechenden Produkte zur Verfügung gestellt.

Sicher wird bzw. bleibt das Hobby erst dann, wenn die „Piloten“ sich an bestimmte Vorschriften halten. Wer z.B. Sicherheitsabstände – zu Hochspannungsleitungen, Menschenansammlungen, Flugplätzen etc. – nicht einhält, trotz Sichtbeeinträchtigung fliegt oder daten-/personenschutzrechtliche Vorgaben missachtet, macht sich strafbar. Damit die Drohnen am Spielzeughimmel also noch weiter aufsteigen können, bedarf es eines geschärften Bewusstseins für die Risiken, die ein unachtsamer Umgang mit sich bringt.