05.03.19 – Dekra

Mehr Rechtssicherheit für Spielzeugbranche

Die neueste Ausgabe der Normenreihe EN 71-1 für mechanische Prüfungen von Spielzeug hat am 28. Februar 2019 ihre Wirkung entfaltet. Sie schließt Regelungslücken z. B. für Flugspielzeug, für Geschossspielzeug oder Faschingskleidung.

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Die mechanischen Prüfanforderungen für Spielzeuge werden immer wieder an aktuelle Trends angepasst. © Dekra

 

Hersteller haben somit mehr Klarheit und damit mehr Rechtssicherheit, betonen die Spielzeug-Experten von Dekra. Die Ausgabe 2018, die vergangenen Sommer veröffentlicht wurde, stellt einige neue Anforderungen für bislang nicht geregelte oder sogar ausgenommene Produkte zur Verfügung. Bislang waren RC-Helikopter ohne Ring um die Rotorblätter nicht mit der EN 71- 1 prüfbar. Es musste eine EG-Baumusterprüfung durchgeführt werden, um die Konformität nachzuweisen. Jetzt stehen Prüfkriterien fest, die angewandt werden können, um zu ermitteln, ob die grundlegenden Sicherheitsanforderungen von einem Spielzeug erfüllt werden.

Neben diesen Flugspielzeugen werden auch sogenannte Geschossspielzeuge unter neuen Gesichtspunkten betrachtet. So ist es beispielsweise notwendig, dass ein Hersteller sich Gedanken über die Möglichkeiten macht, ob mit seinem Geschossspielzeug, etwa einer Armbrust, auch andere, nicht von ihm gelieferte Geschosse verwendet werden können. Diese dürfen dann keine Gefährdung für andere Menschen darstellen, wenn sie abgefeuert werden. Eine weitere Produktgruppe, der neuerdings ein eigener Abschnitt gewidmet ist, sind die Rollenspielzeuge, z. B. Kostüme für Fasching und Halloween. Bislang war die Prüfung von Schnüren, Bändern, Kordeln und anderen Anhängseln nicht besonders für diese Produkte geregelt. Seit Jahren füllt eine Norm für Kinderbekleidung diese Lücke, die aber nicht zwingend anzuwenden ist, wie die Dekra Spielzeugexperten betonen. Jetzt sind die Anforderungen der eigentlichen Bekleidungsnorm EN 14682 auch auf Spielzeuge anzuwenden.

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