01.02.23 – Oliver Friedrichs, CEO, take-e-way GmbH

Verantwortung beim Online-Verkauf von Elektrospielzeug

Bis zum Jahr 2050 sollen die Treibhausgasemissionen in der EU nahezu vollständig reduziert werden. Um das zu realisieren, arbeitet die EU-Kommission u. a. an der Revision der relevanten Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien. Worauf sich Händler, Hersteller und Importeure von elektronischem Spielzeug einstellen müssen, verdeutlicht take-e-way GmbH-CEO Oliver Friedrichs.

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Unser Gastautor Oliver Friedrichs, CEO, take-e-way GmbH © take-e-way GmbH

 

Der europäische Green Deal hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahr 2050 nahezu vollständig zu reduzieren. Als einen Teilschritt zur Erreichung dieses Ziels arbeitet die EU-Kommission kontinuierlich u. a. an der Revision der relevanten Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien (Extended Producer Responsibility – EPR), um Produkte und Verpackungen nachhaltiger und somit weniger klimaschädlich und ressourcenschonend zu gestalten. Da auch elektronisches Spielzeug in den Anwendungsbereich der vorgenannten EPR-Bereiche fällt, soll dieser Artikel die wesentlichen Elemente der zu erwartenden Änderungen herausstellen, damit sich Händler, Hersteller und Importeure frühzeitig darauf einstellen können.

Produkte und Verpackungen sollen zukünftig langlebig, reparierbar, ressourcenschonend und recycelbar gestaltet werden. Um diese Schritte zu erreichen, werden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die nachfolgend zusammenfassend genannt werden. Wer sich intensiver mit den einzelnen Maßnahmen und Regularien befassen möchte, dem empfehlen wir die einschlägigen Seiten der EU-Kommission, auf denen die jeweiligen Entwurfsstände eingesehen werden können.

 

Maßnahmen und Regularien

Bestehende Sammelsysteme sollen ausgebaut und Zielquoten erhöht werden, um die Kreislaufführung von Produkten und deren Verpackungen zu intensivieren. Eine Stoffstrom orientierte Sammlung von Batterien, Elektrogeräten und Verpackungen ist die Grundvoraussetzung, um möglichst viele Materialien im Kreislauf zu führen und der Recyclingwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Damit die Recyclingwirtschaft in intensive und effektive Verfahren investiert, muss ein verlässlicher Absatz von produzierten Rezyklaten gesichert sein. Da derzeit ein Einsatz von Primärmaterialien für Hersteller oftmals wirtschaftlich noch interessanter ist, wird die EU-Kommission schrittweise den verbindlichen Mindesteinsatz von Rezyklaten in Neuprodukten steigern und somit regulatorisch eine wachsende Nachfrage nach Rezyklaten schaffen.

Produkte sollen haltbarer konstruiert werden, indem beispielsweise Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Batterien formuliert und Elektrogeräte reparierbar gestaltet werden. Damit der Endnutzer nachhaltige Aspekte in seine Kaufentscheidung mit einfließen lassen kann, sind elektronische Produktpässe sowohl in der kommenden EU-Batterieverordnung, als auch in der Ökodesignverordnung (dann vermutlich auch für elektronisches Spielzeug) vorgesehen. Die ggf. über QR-Codes abrufbaren elektronischen Produktpässe sollen u.a. Auskunft zu den enthaltenen Stoffen, zur voraussichtlichen Haltbarkeit und zu Umweltstandards enthalten. Derzeit werden die technischen Möglichkeiten zur Implementierung eines solchen Systems ausgearbeitet.

 

Zahlreichen Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden

 

Gemäß dem aktuellen Entwurf zur EU-Verpackungsverordnung soll bis 2040 der Pro-Kopf-Verpackungsverbrauch (im Vergleich zu 2018) stufenweise um 15 % gesenkt werden. Erreicht werden soll dieses ambitionierte Ziel durch:

- verbindliche Anteile an Mehrwegverpackungen – z. B. auch im E-Commerce bis hin zu Komplettverboten von Einwegverpackungen in bestimmten Einsatzbereichen

 - Beschränkung des Gewichts, des Volumens und des Leerraums von Verpackungen auf ein Mindestmaß

 - Vorgaben zum „Design for Recycling“ (spätestens 2030 sollen alle Verpackungen unter wirtschaftlichen Bedingungen recycelbar sein) und zu Mindestrezyklateinsatzquoten

 - Schaffung einer europaweit einheitlichen Verpackungskennzeichnung

Die EU-Kommission hat den Entwurf zur EU-Verpackungsverordnung am 30.11.2022 vorgelegt. Im nächsten Schritt werden der Rat und das Parlament den Entwurf prüfen und gegebenenfalls Änderungen vorlegen. Ziel der Kommission ist es, die EU-Verpackungsverordnung noch vor den nächsten Europawahlen im Jahr 2024 zu verabschieden.

Die vorgenannten Aspekte bilden nur einen Teil des Aktionsplans der Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission ab, machen jedoch deutlich, dass sich Unternehmen dringend um die Kreislauffähigkeit ihrer Produkte und ihrer Lieferketten kümmern müssen. Viele Unternehmen werden organisatorisch nicht in der Lage sein, den zahlreichen Nachhaltigkeitsanforderungen ohne externe Hilfe gerecht zu werden. Aus diesem Grund entwickeln Unternehmen wie die take-e-way GmbH auf Hochtouren integrative Konzepte, die alle Aspekte berücksichtigen.