10.09.20 – Spielzeugsicherheit
Vorsicht ist besser als Nachsicht – SGS informiert
Seit Juli 2020 gelten für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in GS zertifizierten Erzeugnissen für Verbraucher weitreichende neue Vorgaben.
Zum einen verringert sich die Anzahl der regulierten PAK von 18 auf 15 Substanzen; gleichzeitig ändern sich die Definitionen der Kategorisierung. Dadurch fällt der Großteil der Spielzeuge ab sofort in Kategorie 1 mit einem Grenzwert für die Summe der PAK von 1 mg/kg, die vorher der Kategorie 2 mit einem Grenzwert von5 mg/kg zugeordnet wurden.
Des Weiteren wurde im Anhang C der Spielzeugrichtlinie Formaldehyd mit zum Teil niedrigeren Grenzwerten aufgenommen. Dies betrifft beispielsweise wasserbasierte Materialien für Spielzeuge, wie Farben von Filzstiften mit CE Kennzeichen. Hier sinkt ab Mai 2021 der zulässige Formaldehydgehalt von 500 mg/kg auf nur noch 10 mg/kg.
Hersteller und Importeure stehen nun vor der Herausforderung, diese Grenzwerte einzuhalten, damit die Produkte weiterhin gesetzeskonform bleiben. SGS unterstützt Kunden dabei und informieren fortlaufend über aktuelle und anstehende Änderungen von Vorgaben und Gesetzen. Damit vermitteln die Experten der SGS ihren Kunden den Wissensvorsprung, den sie benötigen, um rechtzeitig Vorkehrungen für Produktion und Prozesse treffen zu können.
Besuchen Sie die zahlreichen kostenfreien Online Seminare der SGS, damit Sie keine Änderung verpassen!
- EN 14350 Artikel für flüssige Kindernahrung - Was ändert sich ab August 2020? (Dr. Simone Kirchert)
- Update – Neue EU-Marktüberwachungsverordnung (Bernd Jiptner)
- Änderungen zu PAKs für GS zertifizierte Produkte (Stephan Neuhaus)
- Anhang C der Spielzeugrichtlinie (Zamien Sarkardeh)
- Produktsicherheitsgesetz und die daraus resultierenden Vorgaben für Inverkehrbringer (Bernd Jiptner)
- Sicherheitsbewertung von Spielwaren – eine interessante Herangehensweise (Bernd Jiptner)