21.06.18 – Hasbro

Play-Doh-Geruch markenrechtlich geschützt

Hasbro lässt den nostalgischen Geruch seiner Play-Doh-Knete offiziell vom United States Patent and Trademark Office registrieren.

Imagebild-Play-Doh.jpg

Das „Rezept“ für die Play-Doh-Knete ist über die Jahrzehnte weitgehend unverändert geblieben. © Hasbro

 
Play-Doh-Dosen.jpg

Play-Doh ist in verschiedenen Farbvarianten verfügbar und zählt zu den bekanntesten Geruchsmarken. © Hasbro

 

Der geschützte Duft, den der Hersteller formal als einen „einzigartigen Duft beschreibt, der durch die Kombination eines süßen, leicht moschus- und vanilleartigen Duftes mit leichten Kirschtönen und dem natürlichen Geruch eines gesalzenen Teigs auf Weizenbasis entsteht“, macht Play-Doh zu einer der wenigen aktiven und sicherlich bekanntesten Geruchsmarken des Landes.

Seit der Einführung von Play-Doh im Jahr 1956 ist der unverwechselbare Duft ein Markenzeichen und nach mehr als sechs Jahrzehnten hat der Duft bei Kindern, Eltern und Großeltern zunehmend Wiedererkennungswert.

„Der Duft von Play-Doh ist seit jeher ein Synonym für Kindheit und Spaß", betont Jonathan Berkowitz, Senior Vice President of Global Marketing der Marke Play-Doh, und ergänzt. „Indem wir den Kult-Duft offiziell schützen, können wir einen unschätzbaren Punkt der Verbindung zwischen der Marke und den Fans für die kommenden Jahre schützen."

Weitere Artikel zu: