14.09.15 – Gastkommentar von Jürgen Jagoschinski

DVSI: Sicher handeln

Grundlagen des europäischen Spielzeugsicherheitsrechts und der Anforderungen an Spielzeuge in Deutschland

– so lautet der Titel eines neuen Fachbuchs für die Branche, das der DVSI-Sicherheitsexperte Jürgen Jagoschinski gemeinsam mit dem Projektjuristen Wolfgang Senft herausgegeben hat.

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Jürgen Jagoschinski schildert uns in seinem Gastbeitrag Hintergründe über sein Werk, die speziell den Handel tangieren.

 

Die zu beachtenden Sicherheitsregeln sind in unserer Branche so vielfältig und unüberschaubar wie kaum in einer anderen. Die Anforderungen, Interpretationsmöglichkeiten und Abgrenzungsproblematiken stellen eine komplizierte Aufgabe für Hersteller, Importeure und Händler von Spielzeugen dar. Ein Fachbuch, in dem alles aufgeführt ist, was es in Europa rund um dieses Thema zu beachten gilt, lag bisher noch nicht vor. Deshalb soll unsere Einführungslektüre allen helfen, die sich einen Überblick über die mannigfaltigen Anforderungen verschaffen müssen.

Die Pflichten des Handels

Was speziell den Handel betrifft, ist grundlegend davon auszugehen, dass vielen ihre Verpflichtungen, die ihnen von Gesetzeswegen aufgegeben wurden, nicht bekannt oder verständlich sind. Dabei muss man die geltenden Anforderungen mit gebührender Sorgfalt berücksichtigen, wenn ein Spielzeug in Verkehr gebracht wird. Somit reicht es bei Weitem nicht aus, sich nur die Konformitätserklärung geben zu lassen. Es ist notwendig, die erforderlichen Unterlagen sowie die Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen zu erhalten und diese zumindest auf Plausibilität zu prüfen. Zudem haben Händler zu kontrollieren, ob Hersteller folgende Verpflichtungen erfüllt haben: Ist eine Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer auf dem Produkt angebracht? Steht die vollständige Adresse des Herstellers am Produkt? Sind die Konformitätserklärung und die erforderlichen Kennzeichnungen plausibel? Und auch nach der Durchführung dieser Prüfungen ist einiges zu beachten.

Wenn der Händler Fehler feststellt:

So stellt er dieses Spielzeug erst dem Markt bereit, nachdem er es mit diesen Anforderungen in Übereinstimmung gebracht hat. Wenn damit eine Gefahr verbunden ist, unterrichtet der Händler außerdem den Hersteller oder den Einführer sowie die Marktüberwachungsbehörden darüber.

Wenn der Händler die Ware bei sich hat:

Solange sich ein Spielzeug in ihrer Verantwortung befindet, gewährleisten Händler, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen nicht beeinträchtigen.

Wenn der Händler bereits Ware davon verkauft hat:

Händler müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität dieses Produkts herzustellen, es gegebenenfalls zurückzunehmen oder zurückzurufen. Außerdem unterrichten sie unverzüglich die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen das Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wurde, und machen dabei ausführliche Angaben.

Zudem muss der Händler sicherstellen, dass er jederzeit den zuständigen nationalen Behörden auf deren begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen aushändigt, die für den Nachweis der Konformität des Spielzeugs erforderlich sind. Sie kooperieren mit dieser Behörde auf deren Verlangen bei allen Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren, die mit Spielzeugen verbunden sind, die sie in Verkehr gebracht haben.

Licht ins Dunkel bringen

Aus unseren vielfältigen Erkenntnissen mit den Vorgängen, die wir mit Behörden zu klären haben, stellt sich eindeutig heraus, dass die Händler in vielen Fällen diese gesetzlichen Vorgaben nicht „auf dem Schirm“ haben und deshalb Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit bei solchen Verstößen leicht nachzuweisen sind. Sie machen sich strafbar und die Behörden werden bei der Überprüfung in diesem Punkt immer aktiver. Verstärkt wird das Risiko für den unbedarften Händler noch durch die Chemikaliensanktionsverordnung, die festschreibt: Wer Produkte mit erhöhten Schadstoffbelastungen alleine nur in Verkehr bringt, muss mit einer Haftstrafe rechnen.

Deshalb denken wir, dass sich nicht nur die Hersteller, sondern auch die Händler in ihrem Fachgebiet bestens auskennen sollten. Das Buch gibt ihnen einen umfassenden Überblick über alles, was für ihren Geschäftsbereich wissenswert ist und was beachtet werden muss, um keinen Ärger mit den Behörden zu bekommen.