15.01.16 – Nachgefragt bei Frédéric Lehmann

Bundeskartellamt gegen LEGO

Nachdem das Kartellamt am 12. Januar 2016 in einer Pressemeldung über das Bußgeldverfahren gegen LEGO informierte, reagierte LEGO zeitgleich und räumte rechtlich angreifbare Handlungen einiger Mitarbeiter ein.

LEGO_F.Lehmann

Frédéric Lehmann, Geschäftsführer der LEGO GmbH

 

Frédéric Lehmann: „Es ist zentraler und unverzichtbarer Bestandteil unserer Unternehmenswerte und Unternehmenskultur, dass wir uns als LEGO Gruppe und natürlich auch als LEGO GmbH bei all unseren Handlungen offen, ehrlich und transparent verhalten.

Als Unternehmen ist es für uns selbstverständlich, die jeweils geltenden gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Regelungen aller Länder zu beachten. Darüber hinaus haben wir umfangreiche interne Unternehmensrichtlinien und Regelungen für unsere Mitarbeiter.

Als wir Anhaltspunkte dafür erhielten, dass es zu Fehlverhalten gekommen sein könnte, haben wir unmittelbar und freiwillig umfassende interne Untersuchungen in die Wege geleitet und entsprechende Konsequenzen gezogen. Obgleich sich das Fehlverhalten lediglich auf eine beschränkte Anzahl von Fällen bezog, möchte ich noch einmal betonen, dass wir die Entscheidung des Bundeskartellamtes sehr ernst nehmen und alles Notwendige dafür tun, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Denn wir sind sehr stolz auf unsere langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Handelspartnern aller Vertriebskanäle und wollen gemeinsam mit unseren Partnern weiter nachhaltig wachsen.“

Zur Sache Bundeskartellamt sanktioniert vertikale Preisbindung bei LEGO

12. 1. 2016 – Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro gegen die LEGO GmbH wegen vertikaler Preisbindung beim Vertrieb von sog. „Highlightartikeln“ verhängt.

Betroffen waren Händler in der Region Nord- und Ostdeutschland in den Jahren 2012 und 2013, die von Vertriebsmitarbeitern der LEGO GmbH zur Anhebung der Endverkaufspreise gegenüber den Kunden gedrängt wurden.

Zum Teil wurde den Händlern bei Unterschreitung der in den Listen festgeschriebenen Endverkaufspreise die Verknappung von Liefermengen bis hin zur Nicht-Belieferung angedroht. Teils wurde auch die Höhe des Preisnachlasses auf den Händlereinkaufspreis bei der LEGO GmbH mit der Einhaltung der Listenendverkaufspreise verknüpft.

Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Einen möglichen Einspruch hat LEGO bereits kategorisch ausgeschlossen und gibt zeitgleich bekannt: „Das Unternehmen akzeptiert die Entscheidung des Bundeskartellamtes und wird keine Rechtsmittel dagegen einlegen. Die LEGO Gruppe hat während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert.“

Die Pressemitteilung von LEGO finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des Bundeskartellamts finden Sie hier.