04.07.23 – EU-Batterie-Verordnung
Sicherheit, Nachhaltigkeit und Kennzeichnung
Die neue Verordnung enthält umfassende Anforderungen an den Lebenszyklus von Batterien. Für den Batteriesektor soll damit eine Kreislaufwirtschaft geschaffen werden.
Die neue Verordnung legt z. B. Mindestanteile von rückgewonnenen Rohstoffen (Rezyklaten) wie Kobalt, Blei und Lithium in Industriebatterien, Starterbatterien und Traktionsbatterien fest. Zudem werden Hersteller künftig verpflichtet, einen CO2-Fußabdruck ihrer Batterie anzugeben sowie Sorgfaltspflichten mit Blick auf Menschen- und Umweltstandards entlang ihrer Wertschöpfungskette einzuhalten. Damit Verbraucher sich auf die Nachhaltigkeit von Batterien verlassen können, wird die Einhaltung der genannten Forderungen von unabhängigen Konformitätsbewertungsstellen überprüft und zertifiziert.
Über einen neu einzuführenden digitalen Produktpass sollen Behörden und Verbraucher Informationen und Daten über die gesamte Wertschöpfungskette einzelner Batterien erhalten, darunter etwa zur Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemischen Zusammensetzung. Außerdem soll es Verbrauchern in Zukunft möglich sein, in Elektrogeräte eingebaute Batterien selbst heraus zu nehmen und zu ersetzen. Bei leichten Verkehrsmitteln wie E-Rollern soll der Austausch von unabhängigem Fachpersonal durchgeführt werden.
„Batterien sind eine Schlüsseltechnologie beim Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft. Mit der neuen Batterie-Verordnung nimmt die EU die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette in den Blick und wird ihrer Vorreiterrolle für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft gerecht. Über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg sorgen die umfassenden Anforderungen dafür, dass die schädlichen Auswirkungen von Batterien auf die Umwelt minimiert werden und Batterien ihr Nachhaltigkeitsversprechen vollumfänglich einlösen können“, erklärt Johannes Kröhnert, Referent für Europapolitik und Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands.