27.07.17 – Gastbeitrag von Jürgen Jagoschinski

„Die Sicherheit von Spielzeugen geht uns alle an“

Immer neue Spielzeugarten und die Erkenntnisse aus den Anwendungen der bereits bekannten Produkte führen dazu, dass die Regelungen für sicheres Spielzeug stets weiterentwickelt werden müssen. In seinem Gastbeitrag äußert sich Jürgen Jagoschinski, verantwortlich beim DVSI für Spielzeugischerheit, zu den neuen Richtlinien.

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Ist beim DVSI der Fachmann für Qualität und Sicherheit: Jürgen Jagoschinski. © DVSI

 

Die ergonomischen, physischen und psychischen Belastungen von Anwendern – hier unseren Kindern – müssen ebenso permanent im Blickwinkel sein wie die anthropometrischen Veränderungen. Eine weitere große Herausforderung ist die Frage nach der Toxizität (Giftigkeit) von chemischen Stoffen und deren Verbindungen.

Paracelsus sagte einmal, „alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist“. Aus diesem Grund wissen wir, dass manche Substanzen in geringen Mengen günstig auf den Körper wirken, aber in höheren Konzentrationen gefährlich sind. Da die Grenze „vom Guten zum Schädlichen“ in vielen Fällen toxikologisch nicht bekannt oder umstritten ist, werden wir auch in Zukunft neue Regelungen brauchen. All dies bedingt, dass wir permanent die Anforderungen an Spielzeuge überprüfen, ergänzen und weiterentwickeln müssen.

Strenge Richtlinien

Die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der EU-Richtlinie 2009/48/EG (Sicherheit von Spielzeug) ergeben, besagen, dass ein Spielzeug erst in den Verkehr gebracht werden darf, wenn eine Analyse der chemischen, physikalischen, mechanischen, elektrischen, Entflammbarkeits-, Hygiene- und Radioaktivitätsgefahren durchgeführt wurde. Alle dazu anzuwendenden Richtlinien, Normen, Leitlinien und Fachberichte, die bei der jeweiligen Beurteilung von Spielzeugen Anwendung finden, sind auf einem hohen Sicherheitsniveau und weltweit wahrscheinlich der beste Standard in Bezug auf sicheres Spielzeug. Ich denke, dass die vorhandenen Anforderungen beherrschbar und die Kennzeichnungs-, Beschreibungs- und Klassifizierungsverpflichtungen praktikabel sind.

Im Wesentlichen ist die chemische Komponente der Spielzeugsicherheit noch kritisch zu betrachten – obwohl es bereits heute schon sehr anspruchsvoll für den Inverkehrbringer ist, die vorhandenen Regelungen einzuhalten. Aber es hilft nichts, wir müssen die weiteren laufenden Untersuchungen beispielsweise der SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern, dt.: „besonders besorgniserregende Stoffe“) weiter vorantreiben und dieses Wissensgebiet zu unser aller Sicherheit ergänzen. Man kann sich hier nur wünschen, dass das Fachkollegium der „Normer“ hier kompetent, effektiv und mit ausreichender Kompromissbereitschaft zusammenarbeitet, um auch den chemischen Standard sinnvoll bzw. zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Alle sind gefordert

Parallel hierzu müssen wir ebenso fleißig die Prüfungsmöglichkeiten der Produkte weiterentwickeln. Wir haben hier noch einige offene „Baustellen“ aus der Sicht der Hersteller/Inverkehrbringer. So mangelt es an effektiven, schnellen und preiswerten Prüfungsmöglichkeiten und Prüfungsabläufen genauso wie an Kosten- und Durchlaufzeitentransparenz. Hier sind die Prüfinstitute und Gerätehersteller, aber auch die Hersteller und die Verbände gefordert, sich zusammenzufinden und Möglichkeiten zu ermitteln. Ein Themenpaket, das vielleicht in der Fachgruppe „Prüfhäuser“ des DVSI angegangen werden kann bzw. muss.

Verbraucher im Fokus

Die rechtlichen und normativen Regelungen gehen alle an, besonderes Interesse daran haben allerdings die Verbraucher. Der Händler bildet dabei die „Schnittstelle“ zwischen ihnen und den Herstellern. So sieht es auch der Gesetzgeber, wenn er in der EU-Richtlinie für sicheres Spielzeug im Artikel 7 „Verpflichtungen der Händler“ die „gebührende Sorgfaltspflicht“ näher beschreibt und ihn auch gehörig in die Pflicht nimmt. Der Händler wird als letzte fachkompetente Stelle betrachtet, bevor ein Produkt zum Konsumenten gelangt und wird somit als letzte Instanz gesehen, die die Möglichkeit hat, Schaden durch ein unsachgemäßes Spielzeug abzuwenden.

Dazu kann man dem Händler nur empfehlen, sich mit den Anforderungen genauer vertraut zu machen. Vielen ist nicht bewusst, dass sie, wenn sie Produkte vertreiben, die nicht rechtskonform sind, Geldstrafen, Gewerbeuntersagungen und sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren riskieren. Dabei ist es für den Händler einfach, sich hier aus der „Schusslinie“ zu bringen.

 Wenn ich heute Händler wäre, würde ich wie folgt vorgehen:

 1. Einprägen der Merkmale – ist es ein Spielzeug?

 (Zielgruppe, Spielwert, Spielsinn, Verwendung beim (zum) Spielen bzw. Spielnutzen, Vernünftigerweise zu erwartende Verwendung, Produktgröße (Kleidung), Gestaltung, Doppelnutzung, ist ein CE-Zeichen angebracht, Eignung für Kinder)

 2. Kann ein Kind unter 36 Monaten das Produkt so benutzen, wie es gedacht ist (Alterseinschränkung richtig)?

 3. Ist die erforderliche Kennzeichnung am Produkt richtig und vollständig?

 4. Lassen Sie sich die CE-Bestätigung vom Lieferanten mitliefern!

 5. Fordern Sie von jedem Lieferanten eine Musterdokumentation an! (Wie macht der Lieferant dies – ist sie vollständig und richtig)?

 6. Erstellen Sie eine QS-Leitlinie (oder vom DVSI beschaffen), welche Vorgaben die bestellten Waren erfüllen müssen, die Händler dann dem Hersteller als Anforderungsprofil zur Verfügung stellen können

 

Ganz besonders würde ich ...

 - mir den Artikel 7 der Richtlinie 2009/48/EG für sicheres Spielzeug verinnerlichen.

 - den schnellen unüberprüfbaren Euro scheuen wie der „Teufel das Weihwasser“.

 - mir eine Weiterbildung zu diesem Thema gönnen.

 - meine Fachkompetenz in diesem Themengebiet beim Kunden zunutze machen.

 

Die Sicherheit von Spielzeugen ist und bleibt ein Thema, das uns alle angeht. Ein Thema, das uns aufgrund der erforderlichen ständigen Anpassung und Weiterentwicklung immer beschäftigen wird und insbesondere die „Marktteilnehmer“ im Detail beherrschen müssen. Nur durch eine ständige Verbesserung und Erweiterung des erforderlichen Fachwissens werden wir auch in Zukunft sicheres – vielleicht noch sichereres – Spielzeug bereitstellen können, um es unseren Kindern zu ermöglichen, das Leben auf eine spielerische Art kennenlernen zu können.

 

Zum Autor

Jürgen Jagoschinski ist u. a. für den DVSI für die Aus- und Weiterbildung der Mitgliedsfirmen zum Thema „Spielzeugsicherheit bzw. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung“ in Deutschland und China zuständig. Zu diesem Thema hat Jagoschinski folgende Bücher geschrieben: „Grundlagen des europäischen Spielzeugsicherheitsrechts und der Anforderungen an Spielzeuge in Deutschland, Buch 1 – Eine Einführung “ und „Die praktische Umsetzung der Grundlagen des europäischen Spielzeugsicherheitsrechts und der Anforderungen an Spielzeuge in Deutschland, Buch 2 – Der Praxisleitfaden “.